Neue Mitgärtner*innen herzlich willkommen!
Bei uns darf grundsätzlich Jeder und Jede mitgärtnern, egal wie alt du bist, wo du wohnst, wo du herkommst oder was du machst. Uns verbindet das Interesse an der Natur und am Gärtnern, an der Pflege unseres Parks und an der Gestaltung unserer Gemeinschaft im Garten. Du brauchst keine gärtnerischen Vorkenntnisse, um mitzumachen – wir helfen uns beim Anbau und bei der Beetpflege gegenseitig.
Was kommt auf mich zu, wenn ich mitmachen möchte?
- Beetpflege: Du bekommst ein eigenes Beet (ca. 2-6 Quadratmeter), das du über eine ganze Gartensaison hinweg bestellen und bepflanzen darfst. Du übernimmst das Säen, Pflegen, Gießen, Ernten und Abräumen sowie die Pflege des Bodens.
- Gemeinschaftsarbeiten: Einmal im Monat treffen wir uns zum „Gemeinsamen Gärtnern“, um gemeinsam den Park zu pflegen. Dabei musst du nicht jedes Mal dabei sein und du kannst auch zwischendurch vorbeikommen und etwas tun. Über ein Jahr hinweg musst du mindestens 8 Arbeitsstunden für den öffentlichen Parkbereich erbringen.
- Vereinsversammlungen: Wir entscheiden gemeinsam, wie es mit unserem Garten und dem Verein weitergeht. Die meisten Versammlungen „erledigen“ wir beim Gemeinsamen Gärtnern. Etwa zwei Mal im Jahr treffen wir uns Abends gesondert zu einer Vereinsversammlung.
- Die Jahresgebühr inklusive Gießwasser beträgt 15 Euro.
Du willst mitmachen?
Die kleinen Beete vergeben wir immer im März/April an neue Vereinsmitglieder. Bis dahin kannst du dich auf die Warteliste setzen lassen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch während der Gartensaison Patenschaften für Beete, die nicht mehr gepflegt werden. Bitte schreibe uns eine kurze Mail an laskerwiese@web.de – wir setzen euch dann gerne mit auf die Warteliste.
Dokumente
- Vereinssatzung Bürgergarten Laskerwiese e.V.
- Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Mitgliedsbeiträge und Spenden bis 200 Euro können ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu benötigst du deinen Kontoauszug, auf dem der Beitrag an den Bürgergarten Laskerwiese e.V. aufgeführt ist, sowie den vereinfachten Zuwendungsnachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) vom Bürgergarten Laskerwiese e.V.